Aus für die befristete Berufsunfähigkeitspension

Die Berufsunfähigkeitspension gebührt bei dauerhafter Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit, wenn am Stichtag noch nicht die Voraussetzungen für eine Alterspension erfüllt sind.

Private Vorsorge wird immer wichtiger!

Die bis dato bestehende, befristete Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension wird für alle nur vorübergehend Arbeitsunfähigen bald zur Gänze gestrichen. Stattdessen kommt ein Rehabilitationsgeld bzw. ein Umschulungsgeld zur Anwendung.

Im vergangenen Jahr wurde 7.200 Personen unter 50 Jahren eine Berufsunfähigkeitspension zuerkannt, 6.400 davon befristet. In den meisten Fällen wird daraus eine Dauerlösung.

Nun sollen knapp 80 Prozent davon in medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen einbezogen werden, um sie wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen.

Betroffen von dieser neuen Regelung sind alle ArbeiterInnen und Angestellten, die am 01.01.2014 jünger als 50 Jahre und vorübergehend so schwer krank oder invalide sind, dass sie mindestens 6 Monate lang nicht arbeiten können.

Rund zwei Drittel aller BerufsunfähigkeitspensionistInnen sollen also rehabilitiert, umgeschult und wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden.

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